Dispokredit durch Kredit ausgleichen

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Aufgrund der hohen Zinsen für den Verfügungsrahmen sollten Bankkunden bei dauerhafter oder regelmäßiger Inanspruchnahme ihren Dispokredit durch einen Kredit ausgleichen. Die Nutzung eines Dispositionskredites ist einfacher als die Beantragung eines Ratenkredites, da die meisten Geldinstitute einen solchen bei regelmäßigen Geldeingängen auf dem Girokonto von sich aus oder zumindest auf eine formlose Bitte des Kunden einräumen. Sie berechnen ihren Kontokunden für die Nutzung der Kreditlinie jedoch im Vergleich zum Zinsniveau von Ratenkrediten ausgesprochen hohe Zinssätze.

Hinzu kommt, dass die bereits bezahlten Zinsen den Sollsaldo des Kontos erhöhen, sodass bei einem Dispokredit der Zinseszinseffekt eintritt. Der bereits ausgenutzte Dispositionsrahmen steht der Aufnahme eines Ratendarlehens nicht entgegen. Da der Dispo mit keinen verbindlichen Tilgungsraten verbunden ist, fließt dessen Vorhandensein nicht in die Haushaltsrechnungen der Kreditbanken ein. Zudem ist der Schufa nicht bekannt, in welchem Umfang Verbraucher einen ihnen eingeräumten Dispokredit tatsächlich ausnutzen.

Das Angebot der Hausbank zum Kontoausgleich durch einen Ratenkredit

Die das Girokonto führende Bank soll den Kunden aktiv darauf hinweisen, dass er einen langfristig genutzten Dispokredit durch einen Kredit ausgleichen und somit Kosten sparen kann. Diese Pflicht besteht nur bei dauerhafter Inanspruchnahme eines wesentlichen Teils der eingeräumten Kreditlinie. In vielen Fällen hebt der kurzzeitig geringere Sollsaldo beziehungsweise das Guthaben unmittelbar nach dem Gehaltseingang die Pflicht des Geldinstitutes zum Unterbreiten eines Ratenkreditangebotes auf. Selbst wenn die Hausbank von sich aus oder aufgrund der rechtlichen Verpflichtung ein Kreditangebot zum Kontoausgleich unterbreitet, stellt dieses zumeist nicht die preiswerteste Lösung dar. Eine Einsparung gegenüber dem Dispokredit erzielen Kontoinhaber selbstverständlich auch mit dem von ihrer Girobank vorgeschlagenen Ratenkredit.

Einen flexiblen Kredit für den Dispoausgleich wählen

Die meisten Kreditgeber verlangen die Einsendung eines aktuellen Kontoauszuges mit den Antragsunterlagen. Wenn Kontoinhaber ihren Dispokredit mit einem Kredit ausgleichen möchten, darf das Bankkonto deshalb nicht überzogen sein. Die Verwendung des ihnen von der Bank eingeräumten Dispokredit-Rahmens stellt keine Kontoüberziehung dar. Von einer Überziehung sprechen Banken nur, wenn der negative Kontostand höher als vom Geldinstitut genehmigt ausfällt. Sollte ein Kontoinhaber nicht nur den eingeräumten Dispokredit ausnutzen, sondern sein Bankkonto gemäß der banküblichen Definition überzogen haben, kommt nur ein Kreditgeber infrage, der auf die Vorlage des aktuellen Kontoauszuges verzichtet.

Das trifft auf wenige Banken zu. Eine Kontoüberziehung – nicht die vollständige Ausschöpfung des genehmigten Kreditrahmens – gilt als Merkmal einer nicht ordnungsgemäßen Kontoführung und hat nahezu dieselben Auswirkungen auf die Kreditchancen wie ein Schufa-Negativeintrag. Sobald Bankkunden ihren Dispokredit mit einem Kredit ausgleichen, gehen sie regelmäßige Rückzahlungsverpflichtungen ein. Ein Ratenkredit ist im Gegensatz zum Verfügungsrahmen des Girokontos, dessen Ausgleich dem Kunden freigestellt ist, mit einem grundsätzlich festen Rückzahlungsplan verbunden. Viele Kreditverträge erlauben jedoch weiterhin gewisse Freiheiten bei der Kredittilgung. Dazu gehört einerseits die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Diese kann bei Ratenkrediten, anders als bei einer Immobilienfinanzierung, vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

 

Der Kreditgeber hat jedoch das Recht, dem Kunden Vorfälligkeitszinsen zu berechnen, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich kostenlose Tilgungen vorsieht. Es ist somit vorteilhaft, wenn der Ratenkreditvertrag dem Kreditnehmer ausdrücklich das Recht zu vorzeitigen Tilgungszahlungen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung einräumt. Noch wichtiger für Bankkunden, die ihren Dispokredit durch einen Kredit ausgleichen, ist die Möglichkeit einer gelegentlichen Ratenaussetzung. Diese besteht bei vielen Darlehensverträgen einmal jährlich oder einmalig innerhalb von zwei Jahren. Alternativ beugt das im Kreditvertrag festgelegte Recht auf eine spätere Veränderung des Tilgungsplanes späteren Zahlungsschwierigkeiten wirksam vor.

Bei einem Kreditvergleich achten Bankkunden, die ihren Dispokredit durch einen Kredit ausgleichen, somit nicht ausschließlich auf einen möglichst niedrigen effektiven Jahreszinssatz. Sie berücksichtigen bei der Auswahl des Ratenkredites vielmehr auch die unterschiedliche Flexibilität der einzelnen Kreditanbieter.

Den Dispokredit künftig nur noch kurzfristig in Anspruch nehmen

Geldinstitute weisen Kritiken an den hohen Zinsen für einen Dispositionskredit regelmäßig mit dem Hinweis zurück, dass der Verfügungsrahmen nicht als langfristige Finanzierung von Anschaffungen, sondern ausschließlich für die Überbrückung eines kurzen Zeitraumes bis zum folgenden Gehaltseingang gedacht ist. Wenn Bankkunden ihren Dispokredit mit einem Kredit ausgleichen, sollten sie diesen Hinweis der Girobanken befolgen und den Dispositionskredit tatsächlich nur noch in Einzelfällen sowie für wenige Tage in Anspruch nehmen.

 

In keinem Fall zielführend ist es, wenn Girokontoinhaber selbst für die Bezahlung der Kreditraten auf den Verfügungsrahmen ihres Girokontos zurückgreifen. Die theoretische Möglichkeit besteht, da so gut wie kein Bankkunde seinen Dispositionskredit im Anschluss auf die Kreditaufnahme zu dessen Ausgleich verringern lässt. Den Rückgriff auf den Dispositionskredit zur Tilgung des Ratendarlehens für den Kontoausgleich vermeiden Bankkunden, indem sie sich für eine ausreichend lange Kreditlaufzeit entscheiden. Diese führt zu niedrigen Monatsraten, die sich ohne erneute Inanspruchnahme des Dispokredites bezahlen lassen.

Ebenso wichtig zur Vermeidung eines erneut dauerhaften negativen Saldos auf dem Girokonto ist, dass Verbraucher bei weiteren Anschaffungen nicht wieder auf den Verfügungsrahmen zurückgreifen, sondern einen zweiten Ratenkredit aufnehmen oder eine Ratenzahlung mit dem Händler vereinbaren.

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