Kredit für Steuerschulden

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So gut wie niemand nimmt gerne einen Kredit für Steuerschulden auf. Es ist nicht angenehm, Geld zu leihen und dieses gleich an das Finanzamt weiterreichen zu müssen. Dennoch ist die Beantragung eines Darlehens für Schulden beim Fiskus mitunter erforderlich. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu, bei denen der Steuerprüfer einen Teil der Betriebsausgaben nicht anerkennt. Ebenfalls betroffen sind Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Die Banken vergeben Verbraucherkredite zur freien Verfügung. Der Antragsteller muss somit nicht angeben, dass er den Kredit für die Begleichung seiner Steuerschulden benötigt.

Gewährt das Finanzamt keine Stundung?

Das Finanzamt gewährt eine Steuerstundung nur, wenn der Steuerpflichtige das vergebliche Bemühen um einen externen Kredit für die Steuerschulden nachweist. Andernfalls stimmen die Finanzbeamten höchstens einer Teilzahlung über drei bis maximal sechs Monate zu. Voraussetzung für jedes Entgegenkommen des Finanzamtes ist, dass der Steuerpflichtige Einkünfte nicht bewusst verschwiegen hat. Wenn der Kredit für die Steuerschulden zur Bezahlung der Erbschaftssteuer nach dem Erben einer Immobilie benötigt wird, ist diese zu beleihen.

Den passenden Kredit für die Steuerzahlung finden

Einen Kredit für die Steuernachzahlung benötigen Freiberufler und Selbstständige deutlich häufiger als Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die anfallenden Steuern automatisch abführt. Bei der Kreditvergabe achten diese darauf, welche Banken sie als Kreditkunden für private Zwecke, zu denen die Nachzahlung der Einkommenssteuer gehört, akzeptieren. Das ist nicht bei allen Geldinstituten der Fall, sodass sich die Auswahl der möglichen Kreditvertragspartner gegenüber Angestellten verringert. Aus den Vergabebedingungen einer Bank geht so gut wie immer eindeutig hervor, ob diese Kredite an Nichtarbeitnehmer vergibt. Das ist bei größeren Banken überwiegend der Fall, während kleinere Banken die Kreditvergabe häufig auf Lohn- und Gehaltsempfänger beschränken. Die Aufnahme eines gewerblichen Kredites für Steuerschulden kommt grundsätzlich nur für Nachzahlungen betrieblicher Steuern wie der Umsatzsteuer oder der Gewerbesteuer infrage.

Das wichtigste Auswahlkriterium bei einem Kredit für die Steuerschulden stellt der effektive Jahreszinssatz dar. Für den Steuerzahler vorteilhaft ist zudem eine Vertragsklausel, die eine teilweise flexible Kredittilgung zulässt. Diese umfasst idealerweise sowohl das Recht für außerordentliche Tilgungen ohne Berechnung von Vorfälligkeitszinsen als auch die Möglichkeit, sporadisch mit einer Rate auszusetzen oder die Laufzeit zu verlängern, falls sich die finanzielle Situation verschlechtert. Letzteres ist aus Kulanz auch ohne eine entsprechende Regelung im Kreditvertrag möglich. Erfahrungsberichte über das wohlwollende Verhalten von Geldinstituten bei Kundenwünschen hinsichtlich einer Veränderung der Rückzahlungsvereinbarung sind für die Vergangenheit aussagekräftig. Sie bieten jedoch keine Gewähr, dass sich das kulante Verhalten der Bank künftig nicht verändert. Aus diesem Grund sind vertragliche Zusagen zuverlässiger als das bisherige freiwillige Entgegenkommen eines Kreditanbieters.

Die Kreditaufnahme für die Steuerschulden bei schwacher Bonität

Vor der Genehmigung einer Stundung verlangen die Finanzämter, dass sich der Steuerpflichtige intensiv um einen Kredit für seine Steuerschulden bemüht hat. Der bloße Verweis auf einen negativen Schufa-Eintrag reicht nicht aus. Tatsächlich besteht zumindest bei einem einzigen weichen Negativmerkmal in der Bonitätsauskunft eine realistische Chance, erfolgreich ein Bankdarlehen zu beantragen. Einige Geldinstitute weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie in derartigen Fällen die Kreditvergabe nicht generell ablehnen, sondern den Einzelfall prüfen. Die entsprechenden Banken lassen sich anhand der Erläuterungen für die Kreditvergabe erkennen. Eine weitere Möglichkeit, den für die Steuernachzahlung benötigten Kredit zu beantragen, bieten Plattformen zur Darlehensvermittlung zwischen Privatpersonen. Die dort registrierten privaten Kreditgeber achten bei der Zeichnung von Anfragen stärker auf den Verwendungszweck als auf die banküblichen Bonitätsmerkmale.

Aus diesem Grund geben Antragsteller auf einen privaten Kredit die geplante Mittelverwendung an, während herkömmliche Geschäftsbanken diese nur bei Sonderkrediten zu vergünstigten Konditionen erfragen. Die privaten Darlehensgeber gehen bei Gesuchen nach einem Kredit für Steuerschulden in der Regel davon aus, dass die Nichtzeichnung dem Antragsteller ebenso wie eine Kreditvergabe hilft. Wenn selbst die private Kreditaufnahme scheitert, kann das Finanzamt ihrer Auffassung nach nicht umhin, einer Stundung wegen Aussichtslosigkeit der Beantragung eines externen Darlehens zuzustimmen. Grundsätzlich stimmt dieser Gedanke. Sollte ein Steuerzahler jedoch aufgrund einer absichtlich fehlerhaften Steuererklärung eine hohe Nachzahlung leisten müssen, kommt ihm das Finanzamt nicht entgegen. Es ist in diesem Fall unverzichtbar, in der Begründung der Kreditanfrage auf das eigene Versäumnis hinzuweisen, damit die möglichen privaten Kreditgeber wissen, dass der Anfragende zwingend auf einen Kredit für seine Steuerschulden angewiesen ist. Die entsprechende Angabe im Kreditgesuch führt in der Regel dazu, dass die als Kreditgeber angemeldeten Plattform-Mitglieder die Dringlichkeit der Kreditvergabe erkennen und den benötigten Betrag zeichnen.

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