Kredit für Zahnersatz
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Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für den Zahnersatz nur Festzuschüsse, die lediglich einen Teil der Kosten abdecken. Auch die meisten Verträge der privaten Krankenversicherer sehen für die dritten Zähne keine vollständige Kostenerstattung vor, auch wenn der nicht erstatte Rechnungsanteil zumeist deutlich geringer als der Eigenanteil gesetzlicher krankenversicherter Zahnarztpatienten ausfällt.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Eigenleistung und damit die Höhe des Kredites für ihren Zahnersatz durch den Abschluss einer Zusatzversicherung verringern. Deren Erstattungsbetrag müssen Mitglieder grundsätzlich vorfinanzieren, die Zahnärzte akzeptieren auf Bitte ihrer Patienten aber oftmals eine Begleichung der Rechnung nach dem Zahlungseingang durch den Versicherer.
Vereinbarungen mit dem Zahnarzt
Als Alternative zu einem Kredit für den Zahnersatz lässt sich in vielen Praxen eine Ratenzahlung mit dem Zahnarzt vereinbaren. Die Laufzeiten sind bei einer derartigen Absprache jedoch häufig auf sechs Monate begrenzt, auch wenn einige Praxen längere Tilgungszeiträume von zwölf und mehr Monaten akzeptieren.
Immer mehr Zahnarztpraxen gehen dazu über, die Eigenleistungen nicht mehr direkt mit ihren Patienten abzurechnen, sondern die regional zuständige zahnärztliche Abrechnungsstelle mit dem Geldeinzug zu beauftragen. In den meisten Regionen vereinbart der Abrechnungsdienstleister vor dem Erstellen der Rechnung keine Ratenzahlungen, sondern bietet eine solche über sechs – bei hohen Beträgen teilweise auch über zwölf – Monate an. Die meisten regionalen Abrechnungsstellen fordern keinen Verdienstnachweis an, wenn Zahnarztpatienten das Ratenzahlungsangebot annehmen, sodass diese Form der Finanzierung leicht zugänglich ist. Es handelt sich hierbei nicht um einen eigentlichen Kredit für den Zahnersatz, sondern um eine Zahlungsvereinbarung. Relevant ist dieser von den Zahnarztpatienten selten wahrgenommene Unterschied bei unregelmäßiger Zahlung: Im Gegensatz zu Krediten dürfen Gläubiger Zahlungsvereinbarungen bereits bei der ersten verspätet eingegangenen Rate ohne vorherige Mahnung kündigen.
Viele Zahnarztpraxen arbeiten mit einer Geschäftsbank zusammen und schlagen ihren Patienten die Kreditaufnahme für Zahnersatzleistungen bei der Partnerbank vor. In diesem Fall existiert häufig eine Vereinbarung über eine vereinfachte Bonitätsprüfung, sodass auch Patienten, die ohne Vermittlung durch die Praxis nur schwer einen Bankkredit erhalten, das erforderliche Darlehen aufnehmen können. Zugleich vereinfachen die mit dem Zahnarzt kooperierenden Banken zum Teil die Kreditabwicklung, indem sie den Rechnungsbetrag nicht an den Kreditnehmer auszahlen, sondern direkt auf das Praxiskonto überweisen.
Bankkredite für Zahnersatz
Als Bankkredite für den Zahnersatz lassen sich nicht zweckgebundene Verbraucherdarlehen ebenso wie spezielle Gesundheitskredite, die einige Geschäftsbanken bewerben, nutzen. Kredite ohne Zweckbindung vergeben die Geldinstitute mit wenigen Ausnahmen nur über durch 500 oder 1000 teilbare Summen, während sie bei Spezialkrediten in der Regel den tatsächlich für die Begleichung des Eigenanteils erforderlichen Betrag auszahlen.
Voraussetzung für einen Kredit für den Zahnersatz ist grundsätzlich neben einer Schufa-Auskunft ohne Negativeintrag ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen, wobei nicht alle Geldinstitute Freiberufler oder Selbstständige als Kreditkunden akzeptieren. Bei schwacher Schufa ist die Aufnahme eines schufafreien Schweizer Darlehens möglich. Zudem prüfen wenige inländische Geldinstitute bei Antragstellern mit einem weichen beziehungsweise erledigtem Negativmerkmal den Einzelfall, sodass nicht alle betroffenen Antragsteller ins Ausland ausweichen müssen.
Bei der Haushaltsrechnung prüfen die Kreditinstitute, ob der Antragsteller die monatlichen Raten des Kredites für den Zahnersatz mit ihrem Einkommen zuverlässig bezahlen können. Die Methode der Berechnung des relevanten Arbeitseinkommens ist nicht einheitlich, Unterschiede bestehen besonders bei der Einrechnung oder Nichtberücksichtigung von Nebeneinkünften und bei der Anwendung des Durchschnittseinkommens oder des niedrigsten Betrages der letzten drei Monate bei Lohnempfängern mit stark schwankenden Bezügen. Patienten mit einem geringen oder unregelmäßigen Einkommen können den benötigten Kredit für den Zahnersatz auch gemeinsam mit dem Partner beziehungsweise einer weiteren Vertrauensperson beantragen.
Über einen Kreditvermittler lässt sich ein Darlehen für den Zahnersatz oftmals auch durch Patienten aufnehmen, deren direkt eingereichte Kreditanträge die Banken abgelehnt haben. Dank der guten Marktkenntnis erzielen die Dienstleister, deren Seriosität sich am Verzicht auf die Vorkostenberechnung erkennen lässt, oftmals eine Kreditvergabe in schwierigen Fällen.
Über einen Kreditvergleich lässt sich ein günstiger Kredit für den Zahnersatz finden. Zahnarztpatienten achten bei ihrem Vergleich in erster Linie auf einen niedrigen effektiven Jahreszinssatz, berücksichtigen aber auch weitere Leistungen wie das Recht zu einer flexiblen Tilgung.
Der organisierte Privatkredit für den Zahnersatz
Als Alternative zu einem Bankkredit können Patienten den benötigten Kredit für den Zahnersatz über eine Online-Börse zur privaten Darlehensvermittlung aufnehmen. Auf den entsprechenden Plattformen gelten geringere Bonitätsansprüche als bei den meisten Banken, sodass die Kreditaufnahme mit einem befristeten Beschäftigungsvertrag oder einem weichen Schufa-Negativeintrag grundsätzlich möglich ist.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen die auf der Plattform registrierten privaten Geldgeber nach eigenen Gesichtspunkten, wobei sie zu einem großen Teil weniger als die klassischen Bonitätskriterien als vielmehr auf soziale Kriterien achten. Sie zeichnen die Anfrage nach einem Privatkredit für den Zahnersatz, wenn der Antragsteller deutlich macht, warum er auf die Zahnarztbehandlung in der gewählten Weise angewiesen ist.