Kredit mit Arbeitslosenversicherung

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Unter einem Kredit mit Arbeitslosenversicherung verstehen Bankkunden unterschiedliche Sachverhalte. Hiermit kann sowohl die Kreditaufnahme während des Bezuges von Arbeitslosengeld als auch der Abschluss eines Kreditvertrages in Verbindung mit einer Ratenschutzversicherung sein, die neben dem Todesfall und der Berufsunfähigkeit auch das Risiko der Arbeitslosigkeit während der Laufzeit abdeckt.

Selbstständige und Freiberufler erhalten bei einigen Geldinstituten leichter einen Kredit, wenn sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen oder eine private Arbeitslosigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Da sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern von verschiedenen Banken generell als Kreditnehmer abgelehnt werden, achten diese bei einem Kreditvergleich sorgfältig auf die Vergabebedingungen.

Kreditaufnahme während des Bezuges von Arbeitslosengeld

Die Geldinstitute vergeben einen Kredit mit der Arbeitslosenversicherung als Haupteinnahmequelle äußerst selten, da die Zahlungen befristet sind und der Antragsteller im Anschluss die extrem niedrigen Bezüge gemäß ALG II erhält, falls er keinen neuen Arbeitsplatz findet. Eine seltene Ausnahme bildet das Teilarbeitslosengeld, welches Versicherte mit mehreren Jobs erhalten, von denen sie einen verloren haben und den anderen weiterhin ausüben. In diesem Fall beruht die Kreditvergabe auf den Einnahmen aus dem verbliebenen Beschäftigungsverhältnis. Der Dispositionskredit richtet sich bei den meisten Girobanken nach der Höhe des regelmäßigen Einkommens, weshalb er bei der Arbeitslosigkeit in einem geringeren Rahmen als zuvor erhalten bleibt. Die Reduzierung erfolgt nicht gleich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit, sondern mit einer zeitlichen Verzögerung. Sie wird jedoch sofort nach der entsprechenden Mitteilung wirksam, weshalb Arbeitslosengeldbezieher ihren Verfügungsrahmen nicht vollständig ausnutzen. Zugleich ist der Dispositionskredit deutlich teurer als ein Ratenkredit.

Um einen Kredit trotz der Arbeitslosenversicherung als Einnahmequelle zu erhalten, bietet sich die Geldbeantragung mit einer weiteren Person an. Dabei handelt es sich überwiegend um den Partner, grundsätzlich kann jedoch jeder als Mitkreditnehmer eintreten, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt und eine Schufa-Auskunft ohne Negativmerkmal vorweist. Wenige Banken schränken die Möglichkeiten der Kreditaufnahme durch zwei Antragsteller jedoch dahingehend ein, dass sie eine gemeinsame Anschrift beider Kunden verlangen. Diese Zusatzbedingung lässt sich den Vergabebedingungen entnehmen, sodass zwei Antragsteller mit unterschiedlichen Adressen diese Geldinstitute beim Kreditvergleich ausschließen können. Alternativ ist eine Kreditbürgschaft möglich, allerdings akzeptieren aufgrund der strengen rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung nicht alle Kreditinstitute Privatpersonen als Bürgen.

Besitzer einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung haben die Möglichkeit, diese zu beleihen. Der Versicherer zahlt diesen Kredit auch mit der Arbeitslosenversicherung als Einnahmequelle aus, da der Kunde mit seinen eigenen Auszahlungsansprüchen für die Tilgung haftet. Nicht geeignet für die Beleihung ist jedoch eine staatlich geförderte Rentenversicherung wie die Riester-Rente. Der Versicherer kann den entsprechenden Kundenwunsch zwar erfüllen, der Versicherungsnehmer verliert jedoch rückwirkend alle erhaltenen staatlichen Zuschüsse.

Als klassischer Kredit für Arbeitslosengeldempfänger gilt der Pfandhauskredit. Tatsächlich erfolgt die Geldauszahlung ohne Prüfung des Einkommens, da das Pfand die alleinige Kreditsicherheit darstellt. Aufgrund hoher Zinsen und der kurzen Laufzeit sowie der durch den Wert verfügbarer Pfandgegenstände begrenzten Kreditsumme eignet sich das Leihhausdarlehen jedoch nur zur Überbrückung eines vorläufigen Geldbedarfs in geringer Höhe.

Einfacher als bei gewöhnlichen Banken lässt sich ein benötigter Kredit mit der Arbeitslosenversicherung als Einnahmequelle auf einer Plattform zur privaten Darlehensvermittlung beantragen. Die dort als Kreditgeber registrierten Mitglieder achten zu einem großen Teil bei ihren Entscheidungen auf soziale Kriterien und zeichnen gerne die Anfragen von Kreditsuchenden, die bei einer klassischen Bank unter anderem wegen ihrer Arbeitslosigkeit nur schwer einen Ratenkredit erhalten.

Im Handel lässt sich eine Ratenzahlungsvereinbarung trotz des Bezuges von Arbeitslosengeld treffen, zumal die Vorlage von Einkommensbelegen nur bei hohen Kaufbeträgen üblich ist. Der Ratenzahlungskunde achtet darauf, dass er die fälligen Raten auch nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes weiterhin begleichen kann. Die Einkaufsfinanzierung über den Handel stellt trotz niedriger Zinssätze oder gar einer zinsfreien Ratenzahlungsvereinbarung nicht zwingend die günstigste Lösung dar, denn oftmals bieten auf umgehender Bezahlung bestehende Wettbewerber dieselben Waren zu geringeren Preisen an.

Die Kreditaufnahme mit einer Arbeitslosenversicherung als Teil der Ratenschutzversicherung

Die meisten Geldinstitute stellen ihren Kreditkunden frei, ob sie den Kredit mit einer Arbeitslosenversicherung als Teil der Ratenschutzversicherung oder ohne Versicherungsschutz aufnehmen. Im amtlichen Sprachgebrauch lautet die korrekte Bezeichnung für diesen Versicherungszweig Arbeitslosigkeitsversicherung, da unter der Arbeitslosenversicherung nur die entsprechende gesetzliche Sozialversicherung verstanden wird. In der Praxis ist diese Unterscheidung jedoch unüblich. Bei einer bonitätsabhängigen Zinsberechnung führt der Abschluss des Versicherungspaketes zumeist zu einem verringerten Zinssatz, da das Ausfallrisiko für den Kreditgeber sinkt. Auf diese Weise refinanziert sich der Versicherungsbeitrag teilweise durch die Zinsersparnis.

Vor dem Vertragsabschluss achten Bankkunden bei einem Kredit mit einer Arbeitslosenversicherung als Bestandteil der Restschuldversicherung darauf, welche Leistungen dieser Teilbereich des Versicherungsschutzes umfasst. Abgesichert ist grundsätzlich ausschließlich die nicht mitverschuldete Arbeitslosigkeit. Je nach Versicherungsvertrag wird als solche nur eine betriebsbedingte oder auch eine in der Person des Versicherten liegende Kündigung verstanden, sofern letztere aufgrund einer langen Krankheit oder eines fahrlässigen Fehlers erfolgt ist. Zugleich ist der Leistungszeitraum bei einem Kredit mit einer Arbeitslosenversicherung als Bestandteil des Risikoschutzes begrenzt. Die meisten Verträge sehen eine maximal einjährige Übernahme der anfallenden Kreditraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vor.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage