Kredit mit Barauszahlung

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Die Fachsprache der Banken und die allgemeine Umgangssprache definieren den Kredit mit Barauszahlung auf unterschiedliche Weise. Während sich die Geldinstitute darauf beziehen, dass der Kunde das Darlehen wie Bargeld zur beliebigen Verfügung verwenden kann, verbinden Verbraucher den Begriff mit der tatsächlichen Übergabe von Geldscheinen statt einer Überweisung des Kreditbetrages auf ihr Bankkonto.

Eine Barauszahlung des Kredites wünschen Antragsteller, die aus persönlichen oder sachlichen Gründen nicht wollen, dass der Kreditbetrag auf ihrem Gehaltskonto eingeht. Eine mögliche Alternative für Inhaber mehrerer Bankkonten stellt die Kreditabwicklung über das Zweitkonto dar. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bei einer geringen Anzahl an Geldinstituten, da die meisten Kreditbanken Kredite ausschließlich auf das Konto überweisen, auf dem das Gehalt des Kunden eingeht. Zudem ziehen sie die Kreditraten anfangs von diesem Girokonto ab, die spätere Änderung des Abbuchungskonto ist Zahlungspflichtigen jedoch grundsätzlich jederzeit erlaubt.

Kredite mit Barauszahlung gemäß der vorherrschenden Definition der Verbraucher

Der klassische Kredit mit Barauszahlung gemäß der von Kreditnehmern überwiegend verwendeten Definition ist das Leihhausdarlehen, bei dem die Übergabe von Bargeld weiterhin üblich ist. Diese Kreditform eignet sich angesichts der hohen Kosten nur für kleinere Beträge. Zudem ist die Laufzeit des Pfandhaus-Kredites auf wenige Monate begrenzt.

Die Nutzung des Dispositionskredites durch Bargeldabhebungen lässt sich ebenfalls als Kredit mit Barauszahlung im engeren Sinn einstufen. Da die meisten Banken für den Dispo einen hohen Sollzinssatz verlangen, eignet dieser sich nicht für langfristige Finanzierungen. Die Bargeldversorgung mit einer Kreditkarte mit anschließender Vereinbarung einer Teilrückzahlung ist bei vielen Kartenverträgen ebenfalls möglich, aber mit noch höheren Zinsen als der Dispositionskredit verbunden.

Die Kreditauszahlung in Form von Bargeld in einer Bankfiliale ist denkbar, die mit Abstand meisten Kreditinstitute lehnen einen entsprechenden Wunsch jedoch ab. Das gilt auch für die vornehmlich in Großstädten anzutreffenden Kredit-Shops, da eine übermäßig hohe Bargeldbevorratung das Überfallrisiko und in Verbindung damit die von der Bank zu zahlende Versicherungsprämie erhöht. Wenn vorwiegend kleinere Banken in begründeten Sonderfällen ausnahmsweise eine Bargeldauszahlung in der Filiale vornehmen, weisen sie niemals ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Vielmehr muss der Bankkunde aktiv einen Berater ansprechen und darlegen, aus welchen Gründen er einen Verbraucherkredit mit Barauszahlung im engeren Sinn benötigt.

Vereinzelt existieren Kreditangebote mit einer Barauszahlung des Kreditbetrages. Da die Deutsche Post AG die Postanweisung abgeschafft hat, kann die Geldübergabe bei einem Kredit mit Barauszahlung gemäß der bei Verbrauchern üblichen Definition nur über einen privaten Dienstleister oder mittels der Zahlungsanweisung zur Verrechnung erfolgen. Letztere legt der Empfänger, wenn er Bargeld wünscht, zur Auszahlung bei einem Postamt oder einer Poststelle mit Gelddienstleistungen vor. Kreditnehmer, die den Darlehensbetrag lediglich nicht über ihr Gehaltskonto erhalten möchten und ein Postbankkonto als Zweitkonto nutzen, können die Zahlungsanweisung auch zur Gutschrift auf dieses einreichen.

Der Bankkredit mit Barauszahlung im engeren Sinn ist mit hohen Zusatzkosten verbunden. Das von den Finanzdienstleistern erhobene Entgelt für die Bargeldübergabe fließt zumeist nicht in den effektiven Kreditzinssatz ein. Je nach Entgeltstruktur zahlt der Empfänger einen Teil der anfallenden Kosten direkt an den Geldboten. Bei einem Kreditvergleich für einen Kredit mit Barauszahlung im engeren Sinn berücksichtigen angehende Darlehensnehmer neben dem effektiven Jahreszinssatz und einer möglichst flexiblen Rückzahlung auch die Kosten, die für die Kreditübergabe in Form von Bargeld anfallen.

Kredite mit Barauszahlung im Sinne der fachsprachlichen Definition der Banken

Der größte Teil der Werbung für einen Kredit mit Barauszahlung bezieht sich auf die bankübliche Definition und somit nicht auf die tatsächliche Übergabe von Geldscheinen an der Wohnungstür oder in einer Zahlstelle. Gemeint ist stattdessen die Auszahlung des Kreditbetrages zur freien Verfügung, aber mittels einer Überweisung auf das Bankkonto des Darlehenskunden. Die Barauszahlung bezieht sich darauf, dass der Empfänger den Kreditbetrag wie Bargeld für jeden beliebigen Zweck verwenden kann.

Der Definition der Banken zufolge handelt es sich bei jedem klassischen Verbraucherdarlehen um einen Kredit mit Barauszahlung, da das Kreditinstitut den Verwendungszweck nicht oder ausschließlich zu statistischen Zwecken erfragt. An eine lediglich der Statistik dienende Angabe bezüglich der Kreditnutzung ist der Bankkunde nicht gebunden. Das Alternativprodukt zu einem Verbraucherkredit mit Barauszahlung gemäß der fachsprachlichen Definition der Geldinstitute stellt somit nicht das Darlehen mit Überweisung auf das Girokonto, sondern der zweckgebundene Kredit dar. Einen solchen vergeben Geldinstitute traditionell für den Fahrzeugkauf und die Immobilienfinanzierung, heute aber auch zu zahlreichen weiteren Zwecken wie beispielsweise einer Umschuldung, einer medizinischen Behandlung oder einem Möbelkauf.

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